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Brandschutzordnung, Aushänge und Verhaltensregeln

Die Brandschutzordnung legt Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung sowie zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen fest. Als Aushang enthält sie in kurzen, verständlichen Sätzen die wichtigsten Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall.

Brandschutzordnung, Aushänge und Verhaltensregeln Übersicht (23 Artikel)

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Aushang - Brandschutz
Brandschutzordnung Teil A

inkl. 6 Folienstreifen zur Abdeckung nicht erforderlicher

DIN 14096 Teil A

Brandschutzordnung Informationen

Dazu gehören z. B.

  • die Aufgaben des Brandschutzhelfers oder des Brandschutzbeauftragten,
  • aber auch allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung,
  • zur Alarmierung,
  • zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr,
  • zur Sicherung der Brandstelle
  • oder zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen

Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist eine wichtige, aber oft unbeliebte Aufgabe. Hinweisschilder sind eine schnelle und einfache Möglichkeit, die arbeits- und versicherungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.

Warum eine Brandschutzordnung aufhängen?

Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist bundesweit nicht einheitlich vorgeschrieben. Einige Landesgesetze verlangen eine konkrete Brandschutzordnung für Betriebe, die in der Regel öffentlich zugänglich sind, andere verzichten darauf.

Auch im Arbeitsschutzrecht wird die Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer verpflichtet, Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen auszuhängen. Weitere Hinweise sind nicht eindeutig geregelt.

Darüber hinaus können Sie aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen verpflichtet sein, Brandschutzordnungen für Ihr Gebäude zu erstellen.

Mit einem Aushang stehen Sie auf der sicheren Seite und das hat gleich mehrere Gründe:

1. Auch wenn nicht in jedem Bundesland die Erstellung einer Brandschutzordnung ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist, so sind Sie doch verpflichtet, Ihre Mitarbeiter/innen in geeigneter Weise über den Brandschutz zu informieren und zu unterweisen. Was bedeutet das konkret? Als Eigentümer/in müssen Sie dafür sorgen, dass im Brandfall die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Ist dies nicht der Fall, wird überprüft, ob Sie Ihren Mitarbeiter/Innen die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Mit Aushängen können Sie dies transparent machen und haben aus arbeitsschutzrechtlicher und versicherungstechnischer Sicht nichts zu befürchten. Daher ist es mehr als empfehlenswert, Hinweise zum Verhalten im Brandfall in der Betriebsstätte auszuhängen.

2. Eine gute Brandschutzordnung sichert Sie rechtlich ab und gibt den beteiligten Personen und Institutionen eine Anleitung für schnelles und sicheres Handeln.

3. Die Aushänge geben Anweisungen zur Brandmeldung, Brandbekämpfung und Evakuierung. Auf den Aushängen wird z.B. verständlich beschrieben, wie ein Löschversuch mit Feuerlöschern oder Wandhydranten durchzuführen ist.

Was ist neu an der aktuellen Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung für einen Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung wird immer individuell nach den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erstellt. Dennoch gibt es bestimmte Richtlinien, die bei der Erstellung der Brandschutzordnung zu beachten sind. Diese sind in der neuen DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen" festgelegt.

Sie ist seit 2014 gültig und enthält Vorgaben für das Erscheinungsbild (Größe/Schrift) des Aushangs. Die früher aus drei Teilen bestehende Norm wurde nach einer grundlegenden Überarbeitung in einer Norm zusammengefasst. Weiterhin gibt es für die Brandschutzordnung die Teile A, B und C:

Teil A

enthält als Aushang die grundlegenden Verhaltensweisen im Brandfall, von der Brandmeldung über die Fluchtwegkennzeichnung bis hin zu brandschutztechnischen Hinweisen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sie richtet sich an alle Personen (z. B. Beschäftigte, Gäste, Kunden, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich in der baulichen Anlage aufhalten.

Teil B

richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A. Darüber hinaus enthält sie weitere, auf das jeweilige Objekt bezogene Angaben zu Verhaltensweisen und Maßnahmen. Oberstes Ziel ist die Erhaltung von Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherung von Sachwerten. Die Brandschutzordnung wird den Beschäftigten als Merkblatt oder Broschüre ausgehändigt.

Teil C

richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure). Hier werden die verantwortlichen Personenkreise benannt und deren Aufgaben beschrieben.

Eine Brandschutzordnung kann nach DIN 14096 aus den Teilen A und B bzw. A, B und C bestehen.

Wo sollte der Aushang angebracht werden?

Am besten hängt man nicht nur ein Plakat auf, sondern mehrere, und zwar überall dort, wo häufig hingeschaut wird. Das sind vor allem stark frequentierte Stellen im Betrieb wie Eingangsbereiche oder der Pausenraum. Wolkdirekt bietet Ihnen eine große Auswahl an normgerechten Hinweisschildern, die an Maschinen, Anlagen oder im Sichtbereich von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kästen und Telefonen angebracht werden können.

Für weitere Informationen können Sie sich jetzt hier unsere Info-PDF „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ herunterladen.

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