Um qualitativ hochwertig arbeiten zu können, müssen alle beteiligten Prozesse eines Unternehmens gewartet und instand gehalten werden. Dabei wird sicher gestellt, dass der funktionsfähige Zustand von Systemen, Geräten und Betriebsmitteln erhalten bleibt, oder bei einem Ausfall schnellstmöglich repariert wird.
Tief im Arbeitsschutzgesetz ist in der Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 1 Nr. 2.12 ein 4-stufiges Verfahren für den Grundsatz der sicheren Instandhaltung verankert. Dabei werden die Maßnahmen der Instandhaltung in korrektive und präventive Maßnahmen eingeteilt. Die Maßnahmen der Instandhaltung umfassen gleichermaßen die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung von in Betrieb befindlichen Geräten oder Maschinen.
Wenn die in den Schutzmaßnahmen genannten Gefährdungen vermieden werden, können Maßnahmen für einen funktionsfähigen Zustand sowohl fachgerecht als auch ohne weitere Ausbildung durchgeführt werden. Darunter ist zu verstehen, dass vorhandene Anlagen, Geräte und Betriebsmittel mit Hilfe von Wartungs- und Instandsetzungsprodukten instand gehalten und entsprechend gewartet werden.
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