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Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254


VorschriftStVO - Nr. 254
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolVerbot für Fahrräder
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer254
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5727

36,41 € inkl. MwSt.
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ArtikelnameDurchmesserMaterialgruppeBestell-Nr.
SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 Betriebskennzeichnung 20,0 cm Alu geprägt 110.5655

Betriebskennzeichnung

20,0 cm

Alu geprägt

110.5655

SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 Betriebskennzeichnung 31,5 cm Alu geprägt 110.5656

Betriebskennzeichnung

31,5 cm

Alu geprägt

110.5656

SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 nach StVO 42,0 cm Alu RA1/C 530.5727

nach StVO

42,0 cm

Alu RA1/C

530.5727

SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 nach StVO 60,0 cm Alu RA1/C 530.5728

nach StVO

60,0 cm

Alu RA1/C

530.5728

SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 nach StVO 42,0 cm Alu RA2/C 570.5727

nach StVO

42,0 cm

Alu RA2/C

570.5727

SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254 nach StVO 60,0 cm Alu RA2/C 570.5728

nach StVO

60,0 cm

Alu RA2/C

570.5728

weitere Größen und Materialien auf Anfrage



SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Radfahrer VZ: 254

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung:

Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Man findet es häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen

Handlungsempfehlung:

Hier darf man als Radfahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.

Stammdatenblatt:

Download PDF

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5727

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrszeichen "Verbot für Radfahrer"

Dort wo das Verkehrsschild Verbot für Radfahrer angebracht wird, ist das Befahren mit einem Fahrrad untersagt. Das Verbot wird durch die rote Umrandung des Schildes, in dessen Mitte sich ein Fahrrad befindet, kenntlich gemacht. Auf dem Betriebsgelände können verkehrsberuhigte Bereiche, die ausschließlich von Fußgängern genutzt werden sollen, mit diesem Schild gekennzeichnet werden. Der Fahrradfahrer ist damit verpflichtet, einen anderen Weg zu benutzen oder abzusteigen. Ein Radfahrverbot kann allerdings auch ausgewiesen werden, wenn ein Weg mit einem Fahrrad nicht befahrbar ist. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit dem Verkehrsschild von wolkdirekt kann der Verringerung von Unfallgefahren dienen.

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