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Verkehrsschilder und Verkehrszeichen nach StVO

Dies ist eine Übersicht über die Verkehrszeichen nach StVO bei wolkdirekt. Für die betriebliche Verkehrsbeschilderung gelten weniger strenge Anforderungen als für die Verkehrsbeschilderung nach StVO. Daher finden Sie bei uns auch ein Sortiment für die betriebliche Verkehrskennzeichnun

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Verkehrsschilder Übersicht (126 Artikel)

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ab 36,89 € / STK inkl. MwSt.
ab 31,00 / STK exkl. MwSt.
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Verkehrszeichen und Verkehrsbeschilderung nach StVO

Verkehrszeichen haben eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit und stehen in Deutschland über den allgemeinen Verkehrsregeln. Verkehrszeichen haben die Aufgabe, im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und auf Privatgrundstücken durch Regelung des Verkehrs für mehr Sicherheit zu sorgen. Es wird zwischen horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen unterschieden. Vertikale Straßenschilder sind Verkehrsschilder und horizontale Verkehrszeichen sind Fahrbahnmarkierungen. Zu den Verkehrseinrichtungen gehören verschiedene Varianten wie Schranken, Absperrpfosten, Leitpfosten und Verkehrsspiegel.

Zu den Verkehrszeichen gehören die folgenden Zeichen:

  • Gefahrenzeichen
  • Vorschriftszeichen
  • Richtzeichen
  • Zusatzzeichen wie Symbole, Zeichen und Wegweiser
  • Markierungen und Radverkehrsführungen

Gefahrenzeichen

Gefahrenzeichen haben die Aufgabe, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Gefahrzeichen sind Verkehrszeichen, die auf eine Gefahrenstelle hinweisen. Sie fordern insbesondere dazu auf, im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle die Geschwindigkeit zu vermindern (§ 3 Abs. 1 StVO). Gefahrzeichen warnen unter anderem vor Gefälle, Schleudergefahr, Doppelkurve mit Richtungsangabe oder einseitiger Fahrbahnverengung. Rechtsgrundlage für Gefahrzeichen ist §40

Vorschriftzeichen

Vorschriftszeichen ordnen Gebote oder Verbote an. Ein Verbot ordnet ein Unterlassen an, während ein Gebot ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.

Bekannte Beispiele für Gebotszeichen sind die folgenden Verkehrszeichen: Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art, Zeichen 254: Verbot für Radfahrer, Zeichen 206: Halt und Vorfahrt oder Zeichen 267: Einfahrt verboten.

Richtzeichen

Richtzeichen können ebenfalls Gebote oder Verbote enthalten. Sie geben in der Regel Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Rechtsgrundlage für die Verwendung von Richtzeichen ist § 42 StVO. So wird z.B. das Parken von Fahrzeugen oder die Vorfahrt durch Richtzeichen geregelt

Zusatzzeichen

Zusatzzeichen werden unter den Verkehrszeichen angebracht, auf die sie sich beziehen.

Generell gilt, dass der Eigentümer eines Betriebs- oder Privatgeländes das Hausrecht hat und somit entscheidet, ob auf seinem Grundstück die Straßenverkehrsordnung gilt. Es gibt keine vorgeschriebene Beschilderung. Eine klare Verkehrsregelung auf Privat- und Betriebsgeländen ist jedoch sinnvoll, da sie die Sicherheit erhöht.

Verkehrsschilder und Verkehrszeichen kaufen bei wolkdirekt

schichten_verkehrsschilder

Die Verkehrsschilder StVO von wolkdirekt werden nach den Bestimmungen der StVO, der VWV-StVO, des VZKat sowie den RAL-Gütebedingungen gefertigt. Die Herstellung erfolgt aus Hartaluminium, wobei die retroreflektierende Folie für Farbechtheit und lange Haltbarkeit sorgt. Die Beschilderung verfügt zudem über hervorragende Rückstrahlwerte, die eine sehr gute Sichtbarkeit gewährleisten. Die Schilder bestehen aus Deckschicht, Reflexschicht, Trägerschicht, Klebstoff und Schutzpapier.

Material Verkehrszeichen StVO

Die Verkehrszeichen StVO von wolkdirekt entsprechen in der gelieferten Standardausführung dem Typ RA1/C. Diese besteht u.a. aus einer Engineer Grade Folienschicht, hat einen Abstrahlwinkel von 5 Grad, 50 cd/(lx+m2), hat den Mindeststrahlwert für Weiß und entspricht der DIN 67520.

DIN 67520

Die DIN 67520 wurde im November 2008 neu gefasst und regelt den Einsatz retroreflektierender Materialien zur Verkehrssicherheit sowie die lichttechnischen Anforderungen an retroreflektierende Materialien.

Reflexions-Klassen (RA-Klassen)

Die Reflexionsklassen (RA-Klassen) definieren die Mindestanforderungen an Materialien in Bezug auf einen bestimmten Rückstrahlwert. Der konstruktive Aufbau der gewählten Reflexfolie ist von großer Bedeutung, da er die Haltbarkeit des Schildes und die Reflexionsreserven eines Reflexgewebes bestimmt.

Alternativ steht der Typ RA2/C zur Verfügung. Dieser enthält im Gegensatz zum Standardtyp eine High Intensity Grade Folie und hat einen Abstrahlwinkel von 5 Grad, 180 cd/(lx+m2).

Im Straßenverkehr sind die Anforderungen an die Beschilderung deutlich gestiegen. Die immer stärker werdende städtische Umgebungshelligkeit, die mit den Verkehrszeichen um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer konkurriert, macht den Einsatz von Schildern mit hochreflektierender Folie notwendig.

Optimierung der betrieblichen Verkehrssicherheit

Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dessen bewusst sind. Für viele ist das Betriebsgelände eine Grauzone, in der gefahren wird, wie man es für richtig hält. Wenn dann ein Unfall passiert, gibt es ein böses Erwachen. Wie die Polizei dann erklärt, gelten auch hier die bekannten Regeln des Straßenverkehrs. Hohes Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Parkplätze - das sind typische Problembereiche auf fast jedem Betriebsgelände. Bei der Unfallverhütung geht es um Fragen, die Sie sich sicher auch schon gestellt haben: „Wie kann die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden? Gibt es Möglichkeiten, Gefährdungen zu reduzieren? Wie kann das Problem der zu wenigen Parkplätze gelöst werden?“ Verkehrszeichen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die rechtliche Situation

Doch wie sieht die rechtliche Situation genau aus? Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Betriebsgelände. Sie beschränkt sich nicht nur auf öffentliche Straßen, sondern gilt auch auf Privatgelände, wenn es öffentlich zugänglich ist. Dazu gehört in der Regel auch das Betriebsgelände. Auch Parkplätze, die z. B. durch eine Schranke abgegrenzt sind, unterliegen der StVO. Dies liegt daran, dass die meisten Aktivitäten, die zu Unfällen auf Betriebsgeländen führen (z. B. Rangieren, Ein- und Ausparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen), unter die Tatbestände der StVO fallen.

Für Unfälle, die sich auf dem Betriebsgelände ereignen, haftet der Betriebsinhaber nach den Bestimmungen der StVO, sofern die Unfallursache auf ein Verschulden des Betriebes zurückzuführen ist. Er hat für die Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht zu sorgen, die für die Haftungsfrage maßgeblich ist. Kommt es auf dem Betriebsgelände zu einem Unfall, prüft die Polizei zunächst, ob der Unternehmer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Liegt z.B. ein Kennzeichnungsmangel vor, wird der Inhaber zur Verantwortung gezogen. Der Betriebsinhaber sollte sich daher immer vergewissern, dass die baulichen Anlagen in Ordnung sind. Sind sie zulässig und werden sie ordnungsgemäß gewartet, ist der Inhaber rechtlich abgesichert.

Sicherheit auf dem Betriebsgelände ist aber nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern gibt Mitarbeitern und Kunden auch das Gefühl eines professionellen Unternehmens, auf das sie sich verlassen können.

Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung durch Verkehrszeichen

Viele Untersuchungen zeigen, dass die Verkehrssicherheit auf dem Arbeitsweg von den betrieblichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten abhängt. Es gibt eine Reihe von kleinen Lösungen zur Verkehrsberuhigung, die eine große Wirkung haben. Dazu gehören Markierungen, Beschilderungen und verkehrslenkende Elemente. Insbesondere Verkehrszeichen spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände. Richtig aufgestellt erinnern sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, dass die Straßenverkehrsordnung auch auf dem Betriebsgelände gilt. Zusätzlich können Geschwindigkeitsbegrenzungen für mehr Sicherheit sorgen, da sie regulierend in den Verkehr eingreifen.

Gestaltungsmaßnahmen für typische Unfallschwerpunkte

Unfälle passieren nicht zufällig. Unfälle haben Ursachen, die nachvollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind.

Geschwindigkeit

Unfälle passieren häufig, weil zu schnell gefahren wird. Richtig aufgestellte Verkehrsschilder machen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam. Dadurch wird das Risiko bzw. die Schwere von Unfällen minimiert. Der Wechsel des Fahrbahnbelags ist eine zusätzliche Möglichkeit, auf Geschwindigkeitsänderungen in bestimmten Bereichen des Geländes hinzuweisen. Dies kann mit farbigem Spray geschehen, das einfach auf den Asphalt gesprüht wird. So kann die farbliche Gestaltung darauf aufmerksam machen, dass an besonders sicherheitssensiblen Stellen die Geschwindigkeit reduziert werden muss.

Gefahrenstellen

Durch die Kennzeichnung von Gefahrenstellen sowie von Lauf- und Fahrwegen auf dem Betriebsgelände können folgenschwere Unfälle vermieden werden. So sollten z. B. Fußgängerüberwege durch Verkehrszeichen gekennzeichnet werden, da Fußgänger sonst leicht übersehen werden.

Verkehrsaufkommen

Viele Autos sorgen für Chaos auf dem Betriebsgelände. Dies ist besonders zu den klassischen Stoßzeiten der Fall. Wenn morgens alle zur Arbeit kommen und abends alle wieder nach Hause fahren, kann es hektisch zugehen. Um zu verhindern, dass alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit auf dem Betriebsgelände sind, können Gleitzeitregelungen oder sogar Schichtarbeit eingeführt werden. Diese Lenkungsmaßnahmen entschärfen auch das Parkproblem, wenn nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht.

Bei einem weit verzweigten Straßennetz ist es sinnvoll, das Straßennetz zu hierarchisieren. So kann die Hauptverkehrsachse zur Tempo-30- oder Tempo-50-Zone erklärt werden, während in den Nebenstraßen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Beschilderung ist wichtig, um ein effektives Leitsystem auf dem Betriebsgelände zu etablieren und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Poller und Pfosten zur Markierung und Abgrenzung von Wegen und Straßen tragen ebenfalls zur Verkehrslenkung bei.

Beschilderung auf dem Betriebsgelände

Anders als auf Autobahnen und öffentlichen Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) für Kraftfahrzeuge auf einem Betriebsgelände nicht. Allerdings nur, wenn das Gelände vollständig umzäunt ist und keine Tore geöffnet sind. Ist auch nur eine Zufahrt öffentlich zugänglich, gilt die StVO.

Die Verkehrsbeschilderung auf einem Betriebsgelände muss nicht den erhöhten Anforderungen der StVO Verkehrsbeschilderung entsprechen und ist daher deutlich kostengünstiger.

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